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专利摘要:
公开号:WO1987005728A1 申请号:PCT/T1987/000017 申请日:1987-03-12 公开日:1987-09-24 发明作者:Wolfram Kocznar;Kurt Wallerstorfer 申请人:Skidata Computerhandelsgesellschaft M.B.H.; IPC主号:G07F7-00
专利说明:
[0001] Verfahren zur Fälschungssicherung eines Datenträgers, fälschungsgesicherter Datenträger und Vorrichtung zur Behandlung, Bearbeitung und Kontrolle des Datenträgers [0002] Als Datenträger werden in der Regel Magnetkarten ver- wendet. Um diese Magnetkarten gegen Verfälschungen zu sichern, verschlüsselt man meist die in einer Magnetspur abgelegten Daten auf mehr oder weniger komplizierte Weise. Dadurch kann zwar die Verfälschung bzw. Änderung der Daten auf der Magnetkarte weitgehend verhindert wer- den. Das eigentliche Problem der Fälschung einer Magnet¬ karte besteht jedoch darin, daß das Kopieren des Inhaltes eines wertvollen Datenträgers auf die Magnetspur eines Datenträgers mit geringem Wert durch diese Maßnahmen nicht verhindert werden kann. Um eine solche Fälschung zu verhindern, ist es notwendig, physische Echtheits¬ merkmale des Datenträgers auszuwerten. [0003] Hiezu ist beispielsweise bekannt, in dem Datenträger einen Bereich mit zufälligen, aber charakteristischen optischen Eigenschaften zu schaffen. Ein bekanntes Ver- fahren verwendet hiezu die Durchlichtmethode, und speichert den gemessenen charakteristischen Wert gemein¬ sam mit den Daten ab. Bei einem anderen Verfahren werden auf der Oberfläche des Datenträgers charakteristische, individuelle Veränderungen erzeugt, die dann im Relfex- licht ausgewertet werden. Dadurch kann zwar die physi¬ sche Echtheit des Datenträgers mit den in einer Magnet¬ spur oder in einem anderen Speichermedium abglegten Daten festgestellt werden, doch ist dieses Verfahren relativ unsicher. Das wesentliche Problem von derartigen optischen Auswerteverfahren von physischen Echtheits¬ merkmalen ist die Anfälligkeit gegenüber Verschmutzungen etc. Weiters ist der hohe Aufwand für die Auswerteein¬ richtung ein wesentlicher Nachteil. [0004] Es ist weiters auch bekannt, von der Magnetspur ge- trennte, jedoch ebenfalls magnetische Sicherheitsmaß- nahmen zu treffen, wobei etwa willkürlich und unter¬ schiedlich verteilte, unterschiedlich magnetische Be¬ reiche zusätzlich vorgesehen sind, sodaß die Fälschungs¬ sicherung in der Erkennung, der Auswertung und der über- prüfung der erfaßten magnetischen Eigenschaften besteht. Derartige Verfahren sind etwa den DE-A-2245028 und 2745632 oder GB-A-1244875 und der US-A-3453598 zu ent¬ nehmen. [0005] Für den Zutritt zu Schwimmbädern, Seilbahnen etc. werden oftmals Punktekarten verwendet. Dabei ist es von Vorteil, wenn bei einem Zutritt die Entwertung der Berec tigungs- karte bzw. die Anzahl der verbrauchten Punkte auf der Berechtigungskarte visuell lesbar gekennzeichnet wird. Damit erhält der Karteninhaber Informationen über den noch verbleibenden Punkterest und es werden etwaige Manipulationen erschwert. [0006] Bei einer bekannten Vorrichtung ist hiezu auf den Karten eine Thermoschichte angebracht, welche durch einen in der Kartenkon rollvorrichtung vorgesehenen Thermodrucker be- schriftet werden kann. Probleme entstehen beispielsweise dadurch, daß die Berechtigungskarten oftmals stark ver¬ schmutzt in die Kartenkontrollvorrichtung eingeführt werden, und daß durch diesen Schmutz der Thermodrucker beschädigt werden kann. [0007] Es sind auch ähnliche Vorrichtungen bekannt geworden, bei denen die Beschriftung mittels eines Stempeldruckers mit einem Farbband erfolgt. Nachteilig ist hiebei, daß ein derartiger Drucker wegen des mechanischen Aufwandes nur einen geringen Zeichenvorrat aufweisen kann. [0008] Beim Beheben von Geld an Geldausgabeautomaten ist in der Regel das Einführen der Magnetkarte nur in einer einzigen Lage möglich, wodurch bei der Anwendung einer derartigen Vorrichtung beispielsweise bei einem Zutritts- kontrollsyste nur ein sehr geringer Durchsatz erreicht würde. [0009] Für die Kontrolle bzw. Teilentwertung von Berechtigungs¬ karten wird diese oftmals zur Gänze durch ein Mundstück hindurch eingezogen. Dies hat den Nachteil, daß das [0010] Ticket bzw. die Berechtigungskarte beim Einschieben oder beim Auswerfen aus der Kontrollvorrichtung relativ leicht verloren gehen kann. [0011] Im Wintersport werden Berechtigungskarten, wie Schipässe, Punktekarten usw. nur zum Teil eingezogen, da diese mittels einer Schnur oder dergleichen an beispielsweise einem Kleidungsstück des Karteninhabers sichtbar be¬ festigt werden sollen. Damit ist zwar die Karte gegen Verlust geschützt und die Bedienung handlich, doch muß die Kontrollvorrichtung kompliziert ausgerüstet sein, um eine vorzeitige Entnahme während des Lese- bzw. Kontrollvorganges aus dem Mundstück zu verhindern. [0012] Die Erfindung hat es sich nun zur Aufgabe gestellt, ein derartiges Verfahren zu vereinfachen, einen geeigneten, möglichst fälschungssicheren Datenträger und Vorrichtun¬ gen für die Behandlung, Bearbeitung und Kontrolle dieses Datenträgers zu schaffen. [0013] Erfindungsgemäß wird hiezu vorgesehen, daß als Eσhtheits- merkmale Inhomogenitäten der Magnetschichte des Daten- trägers ausgewertet werden. [0014] Derartige Inhomogenitäten können gegenüber mechanischen Beanspruchungen relativ leicht geschützt werden, während Verschmutzungen keine Beeinträchtigung der Auswerte- Sicherheit mit sich bringen. [0015] Vorteilhaft werden als Echtheitsmerkmal Dickenschwankun¬ gen einer Magnetschichte ausgewertet. Bei einem bevor- zugten Verfahren wird hiezu in einem ersten Schritt die Magnetschichte mit einem magnetischen Gleichfeld beauf¬ schlagt, während in einem zweiten Schritt die Magnet¬ schichte gelesen und die durch die Inhomogenitäten der- selben induzierten Signale als Echtheitsmerkmale ausge¬ wertet werden. [0016] Ein Datenträger zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, daß eine Magnet¬ schichte charakteristische Inhomogenitäten aufweist. Vorteilhaft sind diese Inhomogenitäten Dickenschwankun¬ gen. Diese können in einem bevorzugten Ausführungsbei- spiel dadurch erreicht werden, daß die Magnetschichte aus zwei übereinanderliegenden Filmen gebildet ist, von denen einer stellenweise Unterbrechungen aufweist. in einer anderen Ausführung kann vorgesehen sein, daß die Magnetschichte Inhomogenitäten in Form von magnetisch inaktiven Pigmenten bzw. Körpern aufweist. [0017] In jedem Fall ist es günstig, wenn die Magnetschichte von einem gefärbten Film abgedeckt ist. [0018] Eine weitere bevorzugte Ausführung sieht vor, daß eine Seite des Datenträgers eine Magnetschichte zur Aufnahme maschinenlesbarer Daten und die andere Seite des Daten¬ trägers eine saugfähige Beschichtung zur Aufnahme einer optisch lesbaren Kennzeichnung aufweist. Hiedurch wird vor allem die visuelle und maschinelle [0019] Lesbarkeit des Datenträgers auch unter erschwerten Um¬ weltbedingungen verbessert. [0020] Für die möglichst einfache Handhabung des Datenträgers ist es von Vorteil, wenn die Magnetschichte in Form von zwei parallel zu einem Rand des kartenförmigen Daten¬ trägers und außerhalb dessen Symmetrieachse verlaufenden Magnetstreifen ausgebildet ist. Um mit möglichst geringem mechanischen Aufwand das Lesen bzw. Beschreiben von derartigen Datenträgersn, insbe¬ sondere auch solche in unterschiedlichen Dicken bzw. mit Prägungen od.dgl. zu ermöglichen, sieht eine erste Aus- führung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung vor, daß der Datenträger in einem Kanal geführt und zwischen zwei Lese-Schreibköpfen und zwei Anpreßrollen bewegbar ist, wobei längssy metrisch je ein Lese-Schreibkopf und eine Anpreßrolle an beiden Seiten des Kanals gleichsinnig und in derselben Querebene angeordnet ist, und die beiden Lese-Schreibköpfe starr befestigt und die Anpreßrollen beweglich gelagert bzw. elastisch sind. [0021] Durch diese Maßnahme ist es möglich, die Datenträger auch dann einwandfrei zu lesen, wenn die Karte um 180° in ihrer Ebene verdreht eingeführt wird. Auch eine er¬ habene Prägung des der Magnetspur benachbarten Karten¬ körpers behindert durch die erfindungsgemäße Ausbildung eine einwandfreie magnetische Lesung nicht. [0022] Hiebei ist es von Vorteil, wenn beide Anpreßrollen an- getrieben sind. Die Anpreßrollen können an einer gemein¬ samen Achse befestigt sein, welche an ihren Enden beweg¬ lich gelagert und in Richtung zu den Magnetköpfen hin angepreßt ist. [0023] Bevorzugt ist der Lese- bzw. Schreibeinheit eine Wende- Station für den Datenträger nachgeordnet, mittels welcher die Lage der Ober- und Unterseite umkehrbar ist. Damit kann der Datenträger in beliebiger Lage eingeführt wer¬ den. [0024] Weiters ist es von Vorteil, wenn in dem Kanal ein quer zur Bewegungsrichtung des Datenträgers verfahrbarer Tintenstrahldrucker vorgesehen ist. Dadurch können Änderungen der magnetischen Kennzeichnung bzw. Ver¬ wendungen der Karte auch visuell lesbar auf die saugfähige Beschichtung aufgedruckt werden. [0025] Der wesentliche Vorteil eines Tintenstrahldruckers ist, daß die Beschriftung kontaktlos erfolgt. Es können daher auf der Oberfläche des Datenträgers befindliche Schmutz- partikel den Druckknopf nicht beschädigen. Dementspre¬ chend weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine sehr hohe Betriebssicherheit auf. Ein weiterer Vorteil ist die Darstellung von grafisch beliebig gestalteten Drucken auf der Oberfläche des Datenträgers. [0026] Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß gemeinsam mit dem Tinten¬ strahldrucker ein optischer Lesekopf verfahrbar ange¬ ordnet ist. Dies hat den Vorteil, daß etwaige Betriebs¬ störungen des Druckers sofort erkannt werden können. Eine Manipulation mit dem Ziel, das Angreifen der Tinte auf der Oberfläche des Datenträgers zu verhindern, wird durch diese Maßnahme wesentlich erschwert. [0027] Bevorzugt ist der optische Lesekopf als Strichcodeleser ausgebildet, sodaß auch optisch bzw. visuell lesbare Kennzeichnungen maschinell gelesen werden können. [0028] Weiters ist von Vorteil, wenn eine Präge- bzw. Stanz¬ einrichtung angeordnet ist, mittels welcher der Daten¬ träger bleibend verformbar ist. Damit können visuell lesbare Kennzeichnungen zusätzlich abgesichert werden. Selbst bei einem nachträglichen Abkratzen der Be¬ schriftung ist durch die bleibende Verformung sicher¬ gestellt, daß ein etwaiger Abbuchvorgang bzw. eine Benützung nachgewiesen werden kann. [0029] Die eingangs beschriebene Problematik des vollständigen Einzugs von an einer Schnur hängenden Datenträgern, kann in einer weiteren Ausführung einer erfindungsge¬ mäßen Vorrichtung dadurch gelöst werden, daß der Datenträger durch ein Mundstück hindurch einziehbar ist, das eine Einrichtung zum Lösen eines Befestigungsklips vom Datenträger aufweist. [0030] Dadurch ist ein einfaches Handling sichergestellt, die Karte vor Verlust geschützt und trotzdem ein vollständi¬ ges Einziehen des Datenträgers in eine Kontrollvorrichtung möglich. [0031] Vorteilhaft weist die Einrichtung zum Lösen des Be¬ festigungsklips einen elektromotorisch bzw. magnetisch betätigbaren Stößel auf, mittels welchem eine Raste des Befestigungsklips vom Datenträger lösbar ist. [0032] Ein Befestigungsklips zur Anwendung in der erfindungs¬ gemäßen Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß eine federn vorgespannte Raste in Ruhestellung in eine korrespondierende Ausnehmung des Datenträgers greift. [0033] Vorteilhaft kann diese Raste an einem Arm eines Hebels ausgebildet sein, dessen zweiter Arm in Ruhestellung in einem spitzen Winkel zur Ebene des Datenträgers ver¬ läuft, sodaß der Hebel durch das Einführung des Be- festigungsklips in das Mundstück mit dem zweiten Arm gegen eine Nocke des Mundstücks aufläuft. [0034] Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Raste des Befestigungsklips magnetisch bzw. mit einem Magneten bewegungsschlüssig gekoppelt, welcher wiederum mit einem Magneten im Mundstück korrespondiert. Damit ist die Raste beim Einführen des Befestigungsklips in das Mundstück in ihre Offenstellung bewegbar. [0035] Um die Beständigkeit der Beschriftung eines Tintenstrahl¬ druckers zu verbessern, wird ein Druckverfahren vorge- schlagen, bei dem die Tinte einerseits und die Ober- flächenbeschichtung anderseits ein Farbstoffvorprodukt und einen Entwickler enthalten, welche bei Reaktion miteinander eine Farbbildung erzeugen. [0036] Durch diese Maßnahme ergibt sich der zusätzliche Vor¬ teil, daß die Beschriftung des Druckträgers mit be- liebigen Tintenstrahldruckern nicht möglich bzw. erkenn¬ bar ist. Damit ist eine Manipulation bzw. Ergänzung der Beschriftung erkennbar. [0037] Bevorzugt enthält die Oberflächenbeschichtung des Druck¬ trägers den Entwickler und die Tinte das Farbstoffvor¬ produkt. [0038] Als FarbstoffVorprodukt ist vorteil haft eine Ξisenl lverbindung vorgesehen, während der Entwickler eine saure Komponente enthält. [0039] Mit Hilfe eines derartigen Tintenstrahldruckers können dokumentenechte Beschriftungen erzielt werden. [0040] Es sind aber auch andere Farbstoffe bzw. deren Vor¬ produkte einsetzbar. Beispielsweise können solche auf der Basis von Diazo-Verbindungen verwendet werden. [0041] Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Anwendungs- beispieles in einem System zur Kontrolle und Kennzeich¬ nung von Wertkarten erläutert. Die Erfindung kann auch in beliebigen anderen Systemen, beispielsweise bei der Zutrittskontrolle, bei der Warenerfassung, etc. ange¬ wendet werden, wie auch einzelne Komponenten des Systems geändert werden können. [0042] Es zeigen: [0043] Die Figur 1 die Draufsicht auf einen als Wertkarte ausgebildeten Datenträger mit einem Befestigungsklips, die Figur 2 einen Querschnitt durch diese Karte beim Einführen in das Mundstück einer Vorrichtung zum Lesen und Kennzeichnen der Karte, [0044] die Figur 3 einen Querschnitt eines weiteren Ausführungs- beispieles für einen Befestigungsklip im geschlossenen Zustand, [0045] die Figur 4 diesen Befestigungsklip im geöffneten Zu¬ stand, [0046] die Figur 5 eine weitere Variante eines Befestigungs- klips für eine Wertkarte, [0047] die Figuren 6 bis 8 den Aufbau der Wertkarte,' [0048] die Figur 9 ein Ausführüngsbeispiel einer Wertkarte mit einer Klebelasche zur Befestigung eines Fotos, [0049] die Figur 10 den Schichtenaufbau der Klebelasche, [0050] die Figur 11 einen schematischen Querschnitt der Vor¬ richtung zum Lesen und Kennzeichnen der Wertkarte, [0051] die Figur ϊ2 ein Detail eines Tintenstrahldruckers, [0052] die Figur 13 eine Draufsicht auf diese Vorrichtung, [0053] die Figur 14 einen Querschnitt dieser Vorrichtung im Bereich einer magnetischen Lese- bzw. Schreibeinheit, [0054] die Figur 15 das Schema einer Wendestation für dier Wertkarte, und die [0055] Figur 16 die Komponenten eines Systems zur Kennzeichnung und Lesung bzw. Entwertung einer Wertkarte. Wie in der Figur 16 dargestellt ist, werden die als Wertkarten ausgebildeten Datenträger 1 mittels eines Ausgabegerätes 86 ausgestellt. Dieses Gerät zieht die Karten von einem Kartenvorrat 87 ein, beschriftet sie visuell lesbar und schreibt die Stamminformation, beispielsweise den Wert der Karte, die Anzahl der er¬ laubten Zutritte etc. maschinenlesbar in einem Magnet¬ streifen ein. Anschließend werden die Karten ausge¬ worfen. Dieses Kartenausstellgerät 86 wird über einen Ausgaberechner 80 gesteuert. Der Ausgäberechner 80 weist eine alphanumerische Tastatur 81 und eine Funk¬ tionstastatur 82 auf. über diese Tasten können die ge¬ wünschten Stamminformationen eingegeben werden. Die Eingaben und die jeweiligen Operationen werden über ein Display 83 angezeigt. Weiters enthält der Ausgaberech¬ ner 80 einen Bon- und einen Journalstreifendrucker 84. Zur Kontrolle bzw. Entwertung der Datenträger 1 ist an den jeweiligen Stellen eine Kartenkontrollvorrichtung 90 vorgesehen. Diese Kartenkontrollvorrichtung 90 weist ein Mundstück 6 zum Einführen des Datenträgers 1 auf. Nach dem Einführen des Datenträgers 1 wird die Stamm¬ information derselben magnetisch gelesen und abhängig vom jeweiligen Typ der Karte bzw. der jeweiligen Be¬ rechtigung, beispielsweise ein Drehkreuz 95 freigegeben, Zugleich wird die Karte entwertet, die konsumierte [0056] Leistung visuell lesbar aufgedruckt und wieder ausge¬ geben. Zur Kommunikation mit dem Karteninhaber weist die Kartenkontrollvorrichtung 90 noch eine Ampel 91 sowie ein Display 92 auf. über letzteres können bei- spielsweise Informationen bei Fehlbedienungen etc. gegeben werden. [0057] Weiters sind die Kartenkontrollvorrichtung 90 und der Ausgaberechner 80 über eine Wechselsprechanlage 85 miteinander verbunden. Bei etwaigen Problemen kann der Kartenbenützer eine Ruftaste 94 drücken und so mit der Bedienungsperson in Kontakt treten. Die einzelnen Komponenten, insbesondere der Ausgaberechner 80 und die Kartenkontrollvorrichtung 90 können direkt miteinander elektrisch verbunden sein, es ist aber auch eine Funk¬ tion ohne direkte Verbindung möglich. Die hier darge- stellte Anordnung ist lediglich ein einfaches Beispiel. In der Regel sind in einem derartigen System eine Viel¬ zahl von Kartenkontrollvorrichtungen und mehrere Aus¬ gabestellen vorhanden. [0058] Die Figur 1 zeigt die Draufsicht auf eine Seite des als Wertkarte ausgebildeten Datenträgers 1. Diese Seite weist eine visuell lesbare Kennzeichnung 2 auf, in welcher die Stamminformationen enthalten sind. Diese Stamminformationen sind beispielsweise das Ablaufdatum der Berechtigungskarte, der Wert, Ausgabezeit, etc. Weiters sind diese Daten auch in Form eines visuell lesbaren Strichcodes 2' abgelegt. Bei der Benützung der Wertkarte werden die konsumierten Leistungen in der Kartenkontrollvorrichtung 90 visuell lesbar aufge¬ druckt. Dies ist in den Textzeilen 2'* dargestellt. Weiters wird jede Textzeile durch eine Prägung 3 zu¬ sätzlich gekennzeichnet. Dies hat den Vorteil, daß bei etwaigen Manipulationen der visuell lesbaren Kenn¬ zeichnung die Anzahl der Abbuchvorgänge einwandfrei nachgewiesen werden kann. [0059] Der Datenträger 1 ist über einen Befestigungsklips 4 mit einer Schnur verbunden, welche wiederum beispiels¬ weise an einem Kleidungsstück des Karteninhabers be¬ festigt sein kann. Von Vorteil ist hier insbesondere, wenn die Schnur 5 in eine automatische Aufwickelvor- richtung mündet, sodaß die Karte im Normalfall sicht¬ bar und direkt am Körper getragen wird. Bei der Be¬ nützung kann die Schnur 5 dann aus der nicht darge¬ stellten Aufwickelvorrichtung ausgezogen werden und die Karte so in das Mundstück 6 der Kartenkontro11- Vorrichtung 90 eingeführt werden. Die Figur 2 zeigt diesen Vorgang schematisch im Querschnitt, wobei nur einige Elemente der Kartenkontrollvorrichtung 90 dar¬ gestellt sind. [0060] Der Befestigungsklips 4 besteht aus einem U-förmigen Kunststoffteil, in welchem eine Raste 17 federnd vor¬ gespannt gelagert ist. Die Raste 17 ist hier einstückig mit dem Kunststoffteil in einer Ausnehmung desselben ausgebildet, wobei die Verbindungsstege 21 als Torsions¬ feder wirken. Die Raste 17 greift in ihrer Ruhestellung in eine Öse 18 des Datenträgers 1. Beim Einführen der Karte in das Mundstück 6 der Kartenkontrollvorrichtung 90 erkennen im Einführschlitz angeordnete Lichtschran¬ ken 22 das Einführen der Karte. Dadurch wird ein Ver¬ schlußschieber 7 für den Einführschlitz des Mundstückes geöffnet. Die Ξinzugswalzen 10 eines Transportmechanis¬ mus fassen die Karte und ziehen sie in Richtung des Pfeiles 9. Nach dem Auflaufendes Befestigungsklips 4 im Mundstück 6 wird eine Einrichtung zum Lösen des Befestigungsklips vom Datenträger 1 betätigt. Diese Einrichtung besteht in dem in Figur 2 dargestellten [0061] Beispiel aus jeweils einem oberhalb und unterhalb der Kartenebene angeordneten Stößel 16, welcher mittels eines Elektromagneten 8 betätigbar ist. Durch Bewegen des Stößels 16 zur Kartenebene hin, wird die Raste 17 angehoben und gibt die Karte frei. Zugleich wird der [0062] Befestigungsklips fixiert, um ihn gegen unbeabsichtigtes Ausziehen aus dem Mundstück 6 zu sichern. Nach dem Lesen, Kennzeichnen und gegebenenfalls Entwerten der Karte wird diese vom Transportmechanismus bzw. den -walzen 10 wieder entgegen der Richtung des Pfeiles 9 in den Befestigungsklips 4 eingeführt. Anschließend werden die Stößel 16 zurückgezogen und die Karte kann wieder ausgeworfen werden. [0063] Es ist leicht ersichtlich, daß durch eine derartige Einrichtung die Bedienung einer Kartenkontrollvor- richtung wesentlich vereinfacht wird. [0064] Die Figuren 3 und 4 zeigene eine Variante eines Be¬ festigungsklips. Die Figur 3 zeigt hiebei den Befesti¬ gungsklips in Ruhestellung. Die Raste 17 ist an einem Arm eines Hebels ausgebildet. Der zweite Arm des Hebels verläuft in spitzem Winkel zur Ebene des Datenträgers 1. Beim Einführung der Wertkarte in das Mundstück 6 läuft dieser zweite Arm auf einer Nocke 19 auf, wodurch der Hebel um die als Achse ausgebildete Torsionsfeder 21 ge- dreht wird. Dadurch löst sich die Raste 17 aus der Öse 18 der Karte und gibt diese frei. Beim Auswerfen der Karte 1 aus dem Mundstück 6 nimmt diese den Befestigungsklip wieder mit, wodurch der Hebel in seine Ruhestellung schwingt und die Raste 17 in die Öse 18 der Karte ein- greift. [0065] Die Figur 5 zeigt ein weiteres Beispiel eines Befestigungs¬ klip 4 kurz vor dem Einführung in das Mundstück 6. Bei diesem Beispiel ist in die Raste 17 ein Dauermagnet 20 eingelassen. Im Mundstück wiederum befinden sich zu bei- den Ebenen des Datenträgers 1 Magneten 20', welche bei gänzlich eingeschobenem Befestigungsklips 4 die Raste 17 magnetisch anheben, sodaß der Datenträger 1 freigegeben wird. [0066] Die hier dargestellten Beispiele ermöglichen eine Lösung des Befestigungsklips 4 unabhängig davon, in welcher La¬ ge der Datenträger 1 in das Mundstück 6 eingeführt wird. Es ist selbstverständlich auch möglich, den Befestigungs¬ klips 4 und die Einrichtung zum offenen desselben im Mundstück so auszubilden, daß sich der Klips nur in einer bestimmten Lage öffnet. Dies ist beispielsweise dann von Vorteil, wenn die Kartenkontrollvorrichtung eine be¬ stimmte Einschublage der Wertkarte erfordert. Für einen . solchen Fall ist es weiters möglich, den Befestigungs¬ klips 4 und die Karte so korrespondierend auszubilden. daß beide Elemente nur in einer bestimmten Lage mitein¬ ander verbindbar sind. [0067] Die Figur 7 zeigt die der visuellen Kennzeichnung gegen¬ überliegende Seite des Datenträgers 1 und die Figuren 6 und 8 den Aufbau der beiden Seiten der Karte im sche¬ matischen Querschnitt. Der Datenträger 1 besteht aus einem Grundkörper 1a, der auf einer Seite mit einer saug¬ fähigen Beschichtung 15 versehen ist. Als Grundkörper 1a eignen sich insbesondere Karton oder, wenn die Karte er- höhten Beanspruchungen ausgesetzt ist, Kunststoff bzw. Verbund aterialien. Besteht der Kartengrundkörper aus Kunststoff, so ist es von Vorteil, wenn gemäß Fig. 6 die saugfähige Beschichtung 15 aus zwei Filmen 15a und 15b hergestellt ist. Der Film 15a dient dann insbesondere der Haftvermittlung, während der Film 15b auf gute Saug¬ fähigkeit abgestellt sein kann. [0068] Entsprechend Fig. 8 befindet sich auf der zweiten Seite des Grundkörpers 1a Magnetstreifen 12, der aus einer Magnetschicht 12a besteht, welche von einer beispiels- weise weiß eingefärbten Abdeckschicht 12c überdeckt ist. Die gesamte Kartenoberfläche kann beispielsweise von einem Schutzlack 14 überdeckt sein. Der Magnetstreifen 12 dient der Aufnahme einer maschinenlesbaren Kennzeichnung bzw. Codierung in bekannter Weise. Wenn die Menge der im Streifen 12 speicherbaren Daten nicht ausreicht, kann gegebenenfalls ein zweiter Magnetstreifen 12* vorge¬ sehen sein. [0069] An diesem zweiten Magnetstreifen 12' wird nachfolgend ein Beispiel zur FälschungsSicherung der Wertkarte er- läutert. Selbstverständlich können die hier darge¬ stellten Maßnahmen zur Fälschungssicherung an einem einzigen, zur Aufnahme der Daten bestimmten Magnet¬ streifen ausgebildet sein. Der Magnetstreifen 12' be¬ steht aus einem ersten Film 12'a, welcher Unterbrechun- gen 13 aufweist. Dieser erste Film 12'a ist dann ganz¬ flächig, also auch im Bereich der Unterbrechungen 13 von der eingefärbten Abdeckschicht 12c überdeckt. In der gezeigten Ausführung ist der unterbrochene Film 12'a von einem zweiten Film 12'b mit einer Magnetschicht überdeckt. Auf dem zweiten Film 12'b ist wiederum eine inaktive Abdeckschicht 12c aufgebracht. Der so ausge¬ bildete Magnetstreifen 12' weist dadurch im Bereich der Unterbrechungen 13 Inhomogenitäten in Form von Dicken¬ schwankungen auf. Diese Inhomogenitäten sind visuell nicht sichtbar. [0070] Die Inhomogenitäten können aber auch auf andere Weise, beispielsweise durch Beimischung von magnetisch inaktiven Körpern oder Pigmenten in die Magnetschicht erzeugt werden. [0071] Wird nun dieser Magnetstreifen 12• mit einem magneti¬ schen Gleichfeld beaufschlagt und anschließend gelesen, so induzieren die durch die Unterbrechungen 13 bedingten Inhomogenitäten durch eine Änderung des magnetischen Flusses ein elektrisches Signal im Lesekopf, welches als Echtheitsmerkmal ausgewertet werden kann. Hiebei können beispielsweise die Anzahl der elektrischen Impulse und die Lage derselben relativ zu einem Fixpunkt der Karte ausgewertet werden. Auf diese Art erhält man ein physi- sches Echtheitsmerkmal der Karte, da beispielsweise die Anzahl und die Lage der Unterbrechungen 13 auf jeder Wertkarte individuell angeordnet werden können. Der Magnetstreifen 12' kann dabei aber ganz normal zur Datenspeicherung verwendet werden. Dieses Verfahren ist nicht auf das hier dargestellte Beispiel eingeschränkt. Wesentlich ist nur, daß nach der Beaufschlagung der Magnetschicht mit einem Gleichfeld bei der Lesung durch Inhomogenitäten bedingte, charakteristische Signale entstehen. Ein wesentlicher Vorteil ist auch, daß für die Echtheitserkennung keine gesonderten Vorrichtungen notwendig sind, und daß die Auswertung auch bei Ver- schmutzung der Karte oder Verschleiß einwandfrei möglich ist. Die Auswertung kann auch durch Aufbringen eines magnetischen Wechselfeldes erfolgen, wobei dann durch die Inhomogenitäten Signaländerungen entstehen. [0072] In Fig. 9 und 10 ist noch eine Variante des Daten¬ trägers 1 dargestellt, welche beispielsweise durch Auf¬ nahme eines Fotoes einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Hiezu weist die Karte auf. einer Seite eine Klebelasche 11 auf, welche nur in einem Teilbereich der Oberfläche mit dem Grundkörper 1a verbunden ist. [0073] Die Klebelasche 11 besteht gemäß Fig. 10 aus einer sili- konisierten Abdeckfolie 11c, einem Klebstoffpolster 11b, einer transparenten Folie 11a und der außenliegenden, transparenten und saugfähigen Beschichtung 15. Zum Be- festigen eines Fotos kann die Abdeckfolie 11c entfernt, das Foto eingelegt und die Klebelasche gegen den Grund¬ körper 1a gedrückt werden. Die Beschriftung ist auf der saugfähigen Beschichtung 15 sowohl vor als auch nach dem Einlegen des Fotos möglich. [0074] Die Figur 11 zeigt den schematischen Querschnitt und die Figur 13 die Draufsicht auf eine Vorrichtung zum Lesen und Kennzeichnen von Datenträgern 1 , wie sie beispielsweise im Kartenausstellgerät 86 Verwendung finden . Diese Vorrichtung weist einen Transportmechanis- mus zur Bewegung der Karten auf. der Transportmechanis¬ mus besteht aus einem durchgehenden Riemen 26, welcher an zwei Walzen 10' und 28 gelagert ist. Die Walze 10' ist über Zahnräder mit einer Gegendruckwalze 10 ge¬ koppelt, welche wiederum über einen Riemen 25 von einer Achse 63 angetrieben wird. Die Achse 63 ist über einen Riemen 24 mit einem Motor 23 verbunden. Wird nun bei¬ spielsweise eine nicht eingezeichnete Wertkarte in Richtung des Pfeiles 55 zugeführt, so wird diese von den beiden Rollen 28 erfaßt und auf dem Riemen 26 auf- liegend in eine erste Station zur optischen bzw. visuell lesbaren Kennzeichnung geführt, anschließend durch eine Station zur magnetischen Codierung bewegt und schlie߬ lich über die Walzen 10 und 10' ausgeworfen. Werden die Karten hiebei endlos zugeführt, so können sie mittels einer Schneidvorrichtung 29 in einzelne Karten getrennt werden. [0075] Dieselbe Vorrichtung kann auch in der Kartenkontroll¬ vorrichtung 90 verwendet werden. Dann werden die Karten in der Regel in Richtung des Pfeiles 9 eingeführt. Es ist jedoch nicht wesentlich, in welcher Richtung die [0076] Karten zugeführt werden. Es ist leicht ersichtlich, daß der Transportmechanismus die Karten in beliebiger Richtung einziehen und auswerfen kann. Während der Be¬ wegung der Wertkarten werden diese in einem aus zwei Führungsschienen 62 gebildeten Kanal geführt. Zur mag¬ netischen Codierung bzw. zur Lesung von Magnetkarten sind auf der Achse 63 zwei Anpreßrollen 61 symmetrisch zur Mittelachse des Kanals angeordnet. Die Achse 63 ist, wie auch in der Figur 14 dargestellt, an ihren En- den in einer Schwinge 27 beweglich gelagert. Die Schwin¬ ge 27 ist um die Mittelachse des Motors 23 drehbar. Die Anpreßrollen drücken die Karte gegen starr befestigte, korrespondierend angeordnete magnetische Lese- bzw. Schreibköpfe 60. Die Bewegungsgeschwindigkeit des Daten- trägers 1 wird mittels eines Impulsgebers 64 an einer der Anpreßrollen 61 gemessen. Damit können nun Daten¬ träger 1 , deren Magnetstreifen parallel zu einem Karten¬ rand und außerhalb der Symmetrieachse der Karten ver¬ läuft, magnetisch gelesen und beschrieben werden, un- abhängig davon, ob die Karte in ihrer Ebene verdreht ist. [0077] Wird diese Vorrichtung zur Kartenkontrolle und nicht zu deren Ausstellung verwendet, so kommt es häufig vor, daß die Datenträger 1 verkehrt, d.h., mit der Magnet- schiσht zu den Anpreßrollen hingerichtet, eingeführt werden. Um solche Karten auch dann einwandfrei lesen zu können, ist der beschriebenen Vorrichtung eine Wende¬ station 70 nachgeordnet, welche in der Figur 15 sche¬ matisch dargestellt ist. Diese Wendestation 70 besteht aus zwei Einzugswalzen 71 für den Datenträger 1 , welche Walzen in einem drehbaren Lager 74 aufgenommen sind. Dieses Lager 74 kann mittels eines Ritzels 73 um 180° gedreht werden. Dadurch können die beiden Kartenseiten vertauscht werden. Wird nun beispielsweise eine Karte 1 verkehrt eingeführt, so durchläuft sie den Transport- mechanismus der Vorrichtung zum Lesen und Kennzeichnen und gelangt in die Wendestation 70. Hier werden die Kartenseiten vertauscht und die Karte wird wieder in den Transportmechanismus eingeführt. Dann kann die magne¬ tische Lesung bzw. Kennzeichnung erfolgen. [0078] Innerhalb des Transportmechanismus ist eine Station zum visuellen bzw. optisch lesbaren Kennzeichnen der Daten¬ träger 1 angeordnet. Diese Station weist einen Schlitten 31 auf, welcher quer zur Bewegungsrichtung der Karten verfahrbar ist. Der Schlitten 31 ist hiezu an Führungs¬ schienen 32 gelagert und mittels eines Seilzuges 42 und eines Motors 41 verfahrbar. [0079] Ein in dem Schlitten 31 befestigter Tintenstrahldrucker 30 beschriftet die saugfähige Beschiσhtung 15 der Kar¬ ten in visuell bzw. optisch lesbarer Form. [0080] Auf dem Schlitten 31 ist ein optischer Lesekopf 40 montiert, welcher gemeinsam mit dem Tintenstrahldrucker 30 verfahrbar ist. Dadurch kann festgestellt werden, ob der Tintenstrahldrucker einwandfrei arbeitet, d.h. ob die Beschriftung lesbar ist. Wenn der optische Lese¬ kopf als Strichcodleser ausgebildet ist, können auch maschinell lesbare Informationen in Form eines Strich¬ codes aufgebracht und ausgewertet werden. Weiters befindet sich in derselben Ebene eine Präge¬ einrichtung, welche aus einem Stößel 50 und einem Exzenter 51 besteht. Mit Hilfe dieser Prägeeinrichtung können auf der Karte 1 angebrachte Beschriftungszeilen durch eine Prägung bzw. bleibende Verformung des Daten¬ trägers 1 gekennzeichnet werden. Damit werden etwaige Manipulationen unterbunden, weil auch nach dem voll¬ ständigen Beseitigen der visuell lesbaren Kennzeichnung noch erkennbar ist, daß auf der Karte eine Wertänderung 0 durchgeführt wurde. [0081] In der Figur 12 ist eine Düse 34 des Tintenstrahl¬ druckers 30 vergrößert dargestellt, um die Funktions¬ weise näher zu erläutern. Diese Düse besteht aus einer Düsenöffnung 35, einem Tintenkanal 38 und einem hinter- ~' der Düsenöffnung liegenden Heizelement 36. Durch kurz¬ zeitige Erhitzung dieses Heizelementes 36 bildet sich in der Tinte eine Dampfblase, welche durch die Düsen¬ öffnung 35 einen Tropfen 33 der Tinte schleudert. Dieser Tropfen trifft dann auf die saugfähige Beschich- ° tung 15 der Karte. Durch entsprechende Ansteuerung und Bewegung des Tintenstrahldruckers 30 werden Zeichen bzw. Schriften in der Art eines Matrixdruckers gebildet. [0082] Die Tinte einerseits und die Beschichtung 15 auf dem Datenträger 1 andererseits enthalten ein Farbstoffvor- 5 produkt und einen Entwickler. Bei Auftreten der Tinte auf der Oberflächenbeschichtung kommen das Farbstoff¬ vorprodukt und der Entwickler in Kontakt, sodaß durch Reaktion dieser beiden Komponenten eine Farbbildung entsteht. [0083] 0 Es ist von Vorteil, wenn die Beschichtung 15 auf dem Datenträger 1 den Entwickler enthält, und die Tinte das FarbstoffVorprodukt. Als Farbstoffvorprodukt eignet sich beispielsweise eine Eisen-III-verbindung, während der Entwickler eine saure Komponente enthalten kann. Beispielsweise werden hiezu Gallussäure oder eine phenolische Verbindung verwendet. [0084] Selbstverständlich können der Tinte auch andere, be¬ reits entwickelte Farbstoffe oder Farbstoffe in Form von Pigmenten beigemischt sein. [0085] Durch diese Ausbildung wird sichergestellt, daß eine Beschriftung der Wertkarte durch beliebige Farbstoffe erkennbar ist, weil die in der Tinte und die in der Beschichtung enthaltenen Komponenten Farben mit charak- teristischen Absorptionseigenschaften bilden. Für die Oberflächenbeschichtung eignen sich beispielsweise als Bindemittel Polyvinylalkohol, als Pigment Kieselsäure und als Entwickler Phenolharze, saure Tone, Kaolin oder dergleichen. [0086] Es ist leicht ersichtlich, daß das vorstehend be¬ schriebene System lediglich einen konkreten Anwendungs¬ fall der Erfindung erläutert. Die Erfindung ist jedoch nich darauf eingeschränkt, sondern es können einzel¬ ne Komponenten des Systems oder Anwendungen in viel- facher Art variiert werden.
权利要求:
ClaimsP a t e n t a n s p r ü c h e : 1. Verfahren zur Fälschungssicherung eines insbesondere kartenförmi- gen Datenträgers, dessen Daten in eine Magnetschicht eingeschrie¬ ben sind, wobei physische Echtheitsmerkmale des Datenträgers ausgewertet werden, dadurch gekennzeichnet, daß als Echtheits¬ merkmale Inhomogenitäten der Magnetschichte des Datenträgers ausgewertet werden. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Echt¬ heitsmerkmale Dickenschwankungen der Magnetschichte ausgewertet werden. 3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeich¬ net, daß in einem ersten Schritt die Magnetschichte mit einem magnetischen Gleichfeld beaufschlagt wird, und daß in einem zweiten Schritt die Magnetschichte gelesen und die durch Inhomo- genitäten derselben induzierten Signale als Echtheitsmerkmale aus¬ gewertet werden. 4. Datenträger zur Verwendung im Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Magnetschichte eine charakteristische Inhomogenität aufweist. 5. Datenträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Inhomogenität eine Dickenschwankung ist. 6. Datenträger nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Magnetschichte aus zwei übereinanderliegenden Filmen (12'a, 12'b) besteht, von denen einer stellenweise Unterbrechungen (13) aufweist. 7. Datenträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mag¬ netschichte Inhomogenitäten in Form von magnetisch inaktiven Pigmenten bzw. Körpern aufweist. 8. Datenträger nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß die Magnetschichte von einem gefärbten Film (12c) abgedeckt ist. 9. Datenträger nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeich- net, daß eine Seite des Datenträgers (1) eine Magnetschichte zur Aufnahme maschinenlesbarer Daten und die andere Seite des Daten¬ trägers (1) eine saugfähige Beschichtung (15) zur Aufnahme einer optisch lesbaren Kennzeichnung aufweist. 10. Datenträger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die saug- fähige Beschichtung (15) transparent und an der Oberfläche einer auf den Kartengrundkörper da) aufgeklebten, transparenten Klebe¬ folie (11) aufgebracht ist. 11. Datenträger nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die der Magnetschichte abgewandte Seite des Datenträgers (1) mit einer für flüssige Tinte saugfähigen Beschichtung (15) versehen ist. 12. Datenträger nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß die Magnetschichte in Form von zwei parallel zu einem Rand des kartenför igen Datenträgers (1) und außerhalb dessen Symmetrieachse verlaufenden Magnetstreifen (12, 12') aus¬ gebildet ist. 13. Vorrichtung zum Lesen und/oder Codieren von Datenträgern insbe¬ sondere nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Daten¬ träger (1) in einem Kanal (62) geführt und zwischen zwei Lese- Schreibköpfen (60, 60') und zwei Anpreßrollen .(61, 61') bewegbar ist, wobei längssymmetrisch je ein Lese-Schreibkopf (60, 60') und eine Anpreßrolle (61, 61') an beiden Seiten des Kanals (62) gleichsinnig und in derselben Querebene angeordnet ist, und die beiden Lese-Schreibköpfe (60, 60') starr befestigt und die An- preßrollen (61, 61') beweglich gelagert bzw. elastisch sind. 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß beide Anpreßrollen (61, 61') angetrieben sind. 15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß beide Anpreßrollen (61, 61') auf einer gemeinsamen Achse (63) sitzen, welche mittels einer Schwinge beweglich gelagert sind. 16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß der Lese-Schreibeinheit (60, 61) eine Wendestation (70) für den Datenträger (1) nachgeordnet ist, mittels welcher die Lage der Ober- und Unterseite des Datenträgers (1) umkehrbar ist. 17. Vorrichtung zum Lesen und/oder Kennzeichnen von Datenträgern, insbesondere nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß einem Transportmechanismus zur linearen Bewegung des Datenträgers eine Lese- und/oder Kennzeichnungseinrichtung zugeordnet ist, die einen quer zur Bewegungsrichtung des Daten¬ trägers (1) verfahrbaren Tintenstrahldrucker (30) aufweist. 18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß gemein¬ sam mit dem Tintenstrahldrucker (30) ein optischer Lesekopf (40) verfahrbar ist. 19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß in dem Kanal (62) eine Präge- bzw. Stanzeinrichtung (57) zur bleibenden Verformung des Datenträgers (1) angeordnet ist. 20. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Tintenstrahldrucker (30) und der optische Lesekopf (40) auf einem gemeinsamen Schlitten (31) befestigt sind, welcher motorisch entlang von Führungsschienen (32) verfahrbar ist. 21. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der optische Lesekopf (40) ein Strichcodeleser ist. 22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß die Lese- und/oder Kennzeichnungseinrichtung zumindest einen magnetischen Lese-Schreibkopf (60) aufweist. 23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 22, dadurch gekenn- zeichnet, daß der Datenträger (1) durch ein Mundstück (6) - hindurch einziehbar ist, das eine Einrichtung (8) zum Lösen eines Befestigungsklips (4) vom Datenträger (1) aufweist. 24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (8) einen elektromotorisch oder -magnetisch betätig- baren Stößel (16) aufweist, mittels welchem eine Raste (17) des Befestigungsklips (4) vom Datenträger (1) lösbar ist. 25. Befestigungsklips für Datenträger nach Anspruch 24, gekennzeich¬ net durch eine federnd vorgespannte, in Ruhestellung in eine korrespondierende Ausnehmung (18) des- Datenträgers (1) greifende Raste (17). 26. Befestigungsklips nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Raste (17) an einem Arm eines Hebels ausgebildet ist, dessen zweiter Arm in Ruhestellung in einem spitzen Winkel zur Ebene des Datenträgers verläuft, wobei der Hebel durch das Auflaufen des zweiten Arms gegen eine Nocke (19) in einem Mundstück (6) zur Einführung des Datenträgers (1) verschwenkbar ist. 27. Befestigungsklips nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Raste (17) magnetisch ist bzw. mit einem Magneten (20) bewe¬ gungsschlüssig gekoppelt ist, wobei die Raste (17) mittels eines Magnetfeldes aus ihrer Ruhestellung in eine den Datenträger (1) freigebende O fenstellung bewegbar ist. 28. Druckverfahren zur Beschriftung von beschichteten Oberflächen von Datenträgern nach Anspruch 9, 10 oder 11, mittels eines Tinten¬ strahldruckers, insbesondere nach Anspruch 17, dadurch gekenn- zeichnet, daß die Tinte (33) einerseits und die Oberflächenbe¬ schichtung anderseits ein Farbstoffvorprodukt und einen Entwick- ler enthalten, welche Komponenten bei Reaktionen miteinander eine Farbbildung erzeugen. 29. Druckverfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenbeschichtung (15) den Entwickler und die Tinte (33) das Farbstoffvorprodukt enthalten. 30. Druckverfahren nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß ein Farbstoffvorprodukt eine Eisen-(III)-verbindung ist. 31. Druckverfahren nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß der Entwickler eine saure Komponente, bei- spielsweise Gallussäure oder eine phenolische Verbindung enthält. 32. Oberflächenbeschichtung nach Anspruch 11 für die Beschriftung mit einem Tintenstrahldrucker, insbesondere nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Bindemittel, ein oberflächenvergrößerndes Pigment und einen Entwickler für ein Farbstoffvorprodukt enthält. 33. Tinte nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß in einem flüssigen Medium ein Farbstoffvorprodukt gelöst oder in pigmentierter Form enthalten ist, welches bei Reaktion mit einem Entwickler einer Farbbildung unterliegt.
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法律状态:
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优先权:
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